Ich schließe mich an. So etwas muß man als Konsument nicht akzeptieren, da hilft sicher ein Schreiben an den Händler mit Fristsetzung zur Behebung des Mangels oder widrigenfalls eben Wandlung (Händler muß den Wagen zurücknehmen unter Rückerstattung des Kaufpreises, natürlich abzüglich einer angemessenen Gebühr für die Dauer und den Umfang der Nutzung).
Die Probefahrt spielt eine bestimmende Rolle bei der Kaufentscheidung. Der Händler kann dir ja auch nicht ein frisiertes Auto zur Probefahrt geben und dann einen lahmen Esel liefern, das wäre Täuschung. Dein Argument, daß du das Auto bei diesem Fahrverhalten/Lärmniveau nicht gekauft hättest, ist unbestreitbar. Ganz abgesehen davon, daß der Verbrauch (bei einem Hybriden Stadtwagen wohl das Hauptkriterium) eben extrem steigt.
Ich kann sagen, daß bei meinem Wagen, der zwar auch mal hochdreht (aber eben oft nur bei Steigungen oder Vollgas) beim Bergabfahren praktisch ausschließlich der EV-Modus aktiv ist. Der Brenner hat Sendepause. Das ist vermutlich bei den meisten so, wäre daher bei Gericht leicht nachzuweisen, ganz abgesehen davon, daß jeder halbwegs kompetente Sachverständige das ohnehin von sich aus festhalten würde.
Nicht telefonieren, sondern schreiben und unbedingt das Zauberwort Wandlung erwähnen!