AGR (EGR) Ventil Probleme ab 4000km und mehr

  • Für mich als Neuwagenbesitzer, sind das ja mal "rosige Aussichten" - aber so ist das nun einmal mit (relativ) "neuen Modellen" (bspw. beim VW Golf wusste irgendwie jeder, welche Macken die haben).


    Aber vielleicht habe ich ja Glück, denn mein Flitzer lief erst 2026 vom Band (im Rückblick war die Verschleppung der Auslieferung durch SAIC dann zu meinem Vorteil).

    Dafür hat er ein paar andere Problemchen (mehr dazu in einem extra thread).

  • Bei mir ist es nach dem Update nicht mehr aufgetreten, aber er ruckelt leicht morgens wenn er kalt ist. Dies hat er zuvor nicht gemacht. Allerdings macht man bei mir trotzdem den AGR Ventiltausch auf Garantie.


    Habe am 18.09 den Termin.


    Gruß Björn

  • Moin,


    Letzte Woche Freitag wurde das AGR Ventil auf Garantie getauscht. Der freundliche sagte, dass ein Update aufgespielt wurde, welches die AGR Steuerung nun anders regelt. So werden die Klappen unter anderen länger aufgelassen. Auch wurde das AGR Ventil wohl überarbeitet. Dies fertigt (Saic) wohl nicht selbst , sondern bekommt es auch durch Zulieferer. Der Wagen zieht wieder richtig gut und läuft zufriedenstellend. Das ganze lief über Garantie und es entstanden mir bis auf die 1h An und 1h Abreise, sowie Zeit vor Ort keine weiteren Kosten. Wichtig ist nur, jedes Jahr die Inspektion zu machen, damit die Garantie erhalten bleibt. Auch Wichtig wenn was mit dem Wagen ist, das über die MG Assistance laufen zu lassen innerhalb der Garantiezeit. Sonst bekommt man kein Leihfahrzeug. Auch verhält es sich dann schwieriger mit dem Ablauf kostenfrei zu bleiben.


    LG


    Björn

  • Auch Wichtig wenn was mit dem Wagen ist, das über die MG Assistance laufen zu lassen innerhalb der Garantiezeit. Sonst bekommt man kein Leihfahrzeug.

    Moin,


    Nun ja, "alles" läuft nicht über die RSA [Roadside Assistance].

    Am besten ist es, sich an die jeweilige RSA-Service-Telefonnummer (für Deutschland: +49 89 7676 1719) zu wenden und einfach nachzufragen.


    Hilfreich sind auch die allgemeine Infobroschüre und die Bedingungen zur Mobilitätsgarantie (dort enthalten ist eine Tabelle mit den abgedeckten Schäden).


    Generell gilt:

    Solange das Auto noch verkehrstauglich ist und selbstständig beim Servicepartner vorgefahren wird (auch wenn ohne Absprache mit dem RSA-Service das Auto z.B. durch den ADAC dorthin geschleppt wird), greift die RSA nicht.

  • Moin,


    das ist soweit richtig. Deshalb sollte man auch gleich die Symptome so beschreiben, das er nicht mehr verkehrstauglich ist. Weil man sich dem nicht sofort annimmt, so meine Erfahrung. Und dann kann der Wagen Mal schnell mehrere Wochen in der Werkstatt stehen ohne einen Leihwagen. Und wenn dann auf eigene Kosten. Wird man aber mit der Assistance abgeschleppt, was meistens ebenfalls der ADAC ist, halt aber von der Assistance beauftragt, erhält man einen Leihwagen mit Kostenübernahme ohne Km Begrenzung. Ansonsten steht man dort erst einmal ... Dazu kommt langes Warten auf Ersatzteile.


    LG Björn

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