Dem Thema mit den Garantie Bedingungen kann ich so nicht zustimmen, zumindest würde ich das anders verstehen. Die Teile die du ansprichst mit 2-3 Jahren sind die Verschleißteile, das ist völlig normal und meines Wissens nach länger als bei manchen Premiummarken.
Der Rest bezieht sich als "Werksgarantie" auf das Gesamte Fahrzeug. Man kann auch unter "https://cdn.mgmotor.eu/files/Garantieerklaerung_Erstzulassung-am-oder-nach-01.01.2021-V25.pdf" nachlesen, hier werden die Teile, die eine reduzierte Garantie Dauer haben (Verschleißteile) gelistet.
Der Rest ist in den 7 Jahren gedeckt. So ist es auch bei zB.: Seat, der gerade 10 jahre Garantie anbietet.. Bezieht sich auch auf komplette Werksgarantie mit Ausnahme der Verschleißteile.
Somit wäre ich da auch etwas vorsichtig und würde da nichts ohne schriftlicher Bestätigung seitens MG machen.
Auch bei Leasing ist das gefährlich, da das am Ende der Leasingdauer zu einem Abschlag des Restwertes führen könnte, sofern MG dann sagt das sei nicht erlaubt gewesen.
Kann mir zwar nicht vorstellen dass eine Hohlraumversiegelung nicht erlaubt sei, aber sicher kann man sich da nie sein.
Und ja, Rost ist in der Werksgarantie nur 3 Jahre abgedeckt, danach nur "Durchrostung" was in der Realität leider nie tragend wird (wie es sich bei meinem vorigen Wagen, einem VW Golf 6 GTI gezeigt hat......)
LG
Markus